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AGB

Geschäftsbedingungen der Firma VISUP GmbH

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1. Geltung unserer Angebote und Geschäftsbedingungen
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Besteller, die in fremdem Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung, bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns eingeht.

 

2. Ausführungsunterlagen
Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten gehen wir davon aus, dass der Kunde im Besitz dieser Rechte ist. Werden durch die Ausführung des Auftrags Rechte insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür allein; er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen sowie bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Vom Kunden zu beschaffende Originale, Negative, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern. Die Rücksendung wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart auf seine Kosten wünscht. Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge von Diebstahl, Feuer, Wassereinbruch etc. haften wir, sofern uns/unseren Erfüllungs- oder Verrichtungshilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt, nur bis zur Höhe der üblichen Feuer-, Einbruchs- und Leitungswasserschaden-Versicherung.

 

3. Liefertermine
Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sind nur in Schriftform verbindlich. Höhere Gewalt, Streiks, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Sofern nicht ein Fixgeschäft vorliegt oder es unzumutbar ist, muss der Kunde bei Überschreiten der angegebenen Lieferfrist eine angemessene Nachfrist einräumen. Sofern es nicht aus der Natur des Auftrags ausgeschlossen oder beim Kunden unzumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug erkennen wir nur dann an, wenn der Auftraggeber bei Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich auf das Schadensrisiko hinweist.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise gelten unter Vorbehalt, dass die zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch verursachten Maschinen-Stillstandes werden gesondert berechnet. Wird kein bestimmter Preis vereinbart, werden unsere am Tag der Auftragserteilung geltenden Listenpreise berechnet. Der Kunde erhält sämtliche Rechnungen ausschließlich auf elektronischem Wege und digital signiert an eine von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt. Der Kunde hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnungen per E-Mail ordnungsgemäß an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Der Kunde hat eine Änderung der E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen. Eine Zusendung der Rechnungen an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gilt diesem als zugegangen, wenn der Kunde eine Änderung seiner E-Mail-Adresse VISUP nicht bekannt gegeben hat. Der Kunde kann jederzeit eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg verlangen. Dies kostet einen Aufpreis von 1,00 Euro pro Rechnung. VISUP behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund die Zustellung der Rechnungen selbständig an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Post-Anschrift zuzusenden. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Alle Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den konkreten Verzugsschaden oder Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins gem. § 247 BGB zu berechnen. Wir behalten uns die Ablehnung von Schecks und Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme eines Schecks oder Wechsels erfolgt nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest angenommen. Bei Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt die Zahlung erst bei endgültiger Einlösung. Der Kunde darf gegenüber unseren Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten oder nicht bestrittenen Gegenforderungen aufrechnen. Wir behalten uns vor, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

 

5. Versand und Verpackung
Ohne Übernahme einer Haftung wählen wir die Versandart nach bestem Ermessen, sofern nicht eindeutige Anweisungen des Kunden vorliegen. Porto und Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Mehrkosten für besondere Versandarten (Eilboten, Einschreiben, Taxi) werden in Rechnung gestellt. Expressgut- und Luftfrachtversand erfolgen unfrei. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern. Für Lieferungen durch Dritte übernehmen wir keine Verantwortung.

 

6. Warenlagerung und Entsorgungskosten
Die vom Auftraggeber bestellte Ware muss bei uns innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Mitteilung der Abholbereitschaft abgeholt werden. Ab 14 Tagen Lagerung sind wir berechtigt, nach dem Warenwert Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins gem. § 247 BGB zu berechnen. Wird die vom Auftraggeber bestellte Ware nicht innerhalb von 3 Monaten bei uns abgeholt, sind wir berechtigt, die Ware trotz bereits gezahlter Rechnung kostenpflichtig zu entsorgen.

 

7. Druckvorlagen/Arbeitsmittel
Für vom Auftraggeber eingesandte Druckvorlagen und Arbeitsmittel aller Art übernehmen wir im Falle des Untergangs oder der Beschädigung keine Haftung; es sei denn, dass uns oder unseren Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, oder wir eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nur virenfreie Datenträger an uns zu übersenden oder zu übergeben und von allen Datenträgern zuvor Sicherheitskopien angefertigt zu haben. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass jeder Datenträger von uns zusätzlich mittels einer handelsüblichen Software auf das Vorhandensein von Virenprogrammen überprüft wird. Weist ein Datenträger Virenprogramme auf, so kann er nicht weiterbearbeitet werden. Dadurch bedingte Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sollte trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen ein Computervirus Schäden an unserer EDV bzw. den Datenbeständen verursachen, so ist der Auftraggeber als Übersender des Datenträgers für solche Schäden ersatzpflichtig.

 

8. Beanstandung
Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen und uns gegebenenfalls unverzüglich schriftliche Anzeige zu machen; § 377 HGB gilt uneingeschränkt. In allen Fällen ist bei offen zutage tretenden Mängeln eine Rüge nur innerhalb einer Woche zulässig. Für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt der Anlieferung sowie der Tag des Eingangs des Rügen Schreibens maßgebend. Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche zum Auftrag gehörenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrüge nicht gewährleistet. Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und werden durch Beschnitt kleiner. Wünscht der Kunde ein exaktes Format, muss dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden. Anderenfalls ist eine diesbezügliche Beanstandung nicht zulässig. Produktionsbedingte Mehr- und Minderungen bis 5% können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge einschließlich der hergestellten Muster. Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.

 

9. Mängelansprüche und Haftung
Die Mangelhaftung geht nach unserer Wahl nur auf Nacherfüllung oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung). Schlägt die Nacherfüllung, die wir nach unserer Wahl vornehmen, binnen angemessener Frist fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder zu mindern. Die in unseren Ausgangsmaterialien verwendeten Farbstoffe können sich, wie andere Farbstoffe auch, mit der Zeit verändern. Bei solchen Farbstoffveränderungen besteht keinerlei Ersatzpflicht. Unsere Erzeugnisse sind vor der Weiterverarbeitung (Arbeiten von graphischen Betrieben, Retuscheuren, Buchbindern etc.) auf die Richtigkeit zu prüfen, da für Folgeschäden keine Haftung übernommen wird. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist jede Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist oder eine Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz besteht; diese bleibt unberührt. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Anzeige der Abholbereitschaft, gleichgültig ob der Kunde die Ware abgerufen oder nicht.

 

10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung oder Weiterverwendung an uns ab. Es ein verlängerter Eigentumsvorbehalt.

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und dem Kunden ist, soweit der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz.

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VISUP GmbH im August 2014

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